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Ortsräte für die Innenstadt - Beschluss vom 12.04.2005


Auf Grundlage des Beschlusses der DV vom 22. Februar 2005 sollen durch Änderung der Hauptsatzung der Stadt Göttingen drei neue Ortschaften in der Kernstadt Göttingens eingerichtet werden.

 

  1. Diese Ortschaften sollen die Namen „Göttingen-Weststadt“, „Göttingen-Südstadt“ und „Göttingen-Mitte“ tragen.

  2. Die räumliche Aufteilung der Ortschaften soll wie folgt vorgenommen werden:
    a) Ortschaft „Göttingen-Weststadt“
    Alle Wahlbezirke (ohne bestehende Ortschaften) westlich der Eisenbahnlinie.
    Dies sind die WB 301-307, 414-416 und 506-509.
    b) Ortschaft „Göttingen-Südstadt“
    Alle Wahlbezirke (ohne bestehende Ortschaften) südlich der Linie Bürgerstr,. Geismar Landstr., Steinsgraben und Reinkeweg.
    Dies sind die Wahlbezirke 101-104, 201-206 und 501-505.
    c) Ortschaft „Göttingen-Mitte“
    Alle übrigen Wahlbezirke ohne bestehende Ortschaften.
    Dies sind die Wahlbezirke 105-113, 120, 401-403, 422, 510-521.

  3. Ebenfalls auf Grundlage des Beschlusses vom 22. Februar sollen durch Änderung des § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Göttingen die Anzahl der Mitglieder in den Ortsräten wie folgt geändert werden (fett = geändert):
    Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Ortsräte beträgt in

Ortschaften bis zu 5.000 EinwohnerInnen 9 Mitglieder 
Ortschaften von 5.001 bis 10.000 EinwohnerInnen 11 Mitglieder 
Ortschaften von 10.001 bis 20.000 EinwohnerInnen 13 Mitglieder 
Ortschaften über 20.000 EinwohnerInnen 15 Mitglieder 

4. Etwaige kleinere Änderungen der Ortschaftsgrenzen bzw. der Entscheidungs- und Anhörungsrechte bestehender Ortsräte können im Einvernehmen der betroffenen Ortsräte und des Stadtrates vorgenommen werden.

 

- so einstimmig beschlossen -



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