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Im Sozialausschuss des Landkreises wurde das Gutachten zur Feststellung angemessener Unterkunftskosten vorgestellt. Aus diesem geht hervor, dass der LK Göttingen besonders bei größeren Wohnungen (ab 75 qm / 4 Personen) teilweise höhere Mietzahlungen anerkennt, als dies - laut Gutachten - angemessen wäre. So läge bspw. eine angemessene Miete einer Wohnung mit 75 qm in Rosdorf bei 474 Euro. Der LK erkennt jedoch 545 Euro als angemessen an.

 

Auf Nachfrage des SPD-Kreistagsabgeordneten Gregor Motzer, ob es für Hilfeempfänger eine Bestandsgarantie gäbe, also die derzeitigen Mieten weiter anerkannt würden auch wenn sie über der An-gemessenheitsgrenze des Gutachtens lägen, gab die Verwaltung keine klare Antwort. Es wurde lediglich erklärt, dass noch geprüft werde. Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle bereits anerkannten Miethöhen weiterhin anerkannt werden. Niemand soll umziehen müssen, wenn die Miete höher ist, als das Gutachten für angemessen erkennt. Es kann nicht sein, dass wir jetzt eine große Umzugswelle im LK Göttingen hervorrufen. Den jetzigen Mietern muss Bestandsschutz garantiert werden.

 

 



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