|  | "Opfer der Online-Durchsuchungen sind entweder ehrlich oder doof" |
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Der Arbeitskreis Internet des SPDStadtverbands beschäftigte sich in den vergangenen Monaten mit dem (Un-)Sinn und Zweck von „Online-Durchsuchungen“, mit denen der Staat die Gefahrenabwehr auf eine neue Stufe heben will. Gelungen und öffentlich war der vorläufige Abschluss des lokalen Diskussionsprozesses: Die Veranstaltung mit hochkarätigen Referenten wurde unter dem Titel „Ich habe doch nichts zu verbergen…“ gemeinsam mit der Juso-Hochschulgruppe organisiert. Unter „Online-Durchsuchung“ versteht man eine von der Zielperson unbemerkte Analyse entfernter Datenbestände über das Internet durch staatliche
Einrichtungen. Als möglicher Türöffner wird der „Bundestrojaner“ gehandelt. Das ist ein Zugang zur Festplatte eines PCs mit Hilfe einer staatlichen Software, die vom Nutzer unbemerkt installiert werden kann. Die Diskussion kommt gelegentlich auf den leisen Sohlen der SPD daher – in der Rot-Grünen Regierungszeit wurde dieses Instrument bereits getestet. So wurde bei einem Verdacht des Schmuggels atomwaffenfähiger Stoffe sowie bei einem Verdacht auf einen bevorstehenden Terroranschlag die Online-Durchsuchung angeordnet. Meist kommt die Diskussion jedoch auf den lauten Sohlen Wolfgang Schäubles daher, der zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten gegenüber „Terroristen“ – das können mangels klarer Definition so ziemlich alle potenziell Schwerkriminellen sein - auch eine Grundgesetzänderung für angebracht und erforderlich hält. Von Anfang an Erfolg versprechende Methoden abzulehnen, mit denen der Staat seine Bürger schützen kann, wäre falsch. Selbst, wenn für diesen Schutz Maßnahmen nötig sind, die dem einen oder der anderen nicht gefallen. Die Zustimmung zu weiteren Grundrechtseingriffen ist jedoch eher selten ein Thema, mit dem die SPD ihre eigene Geschichte und die Wirklichkeit ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer plausibel in "Opfer der Online-Durchsuchungen sind entweder ehrlich oder doof" Einklang bringen kann. Der AK Internet nahm sich dieser Problematik an. Zu seiner Veranstaltung, die Gabriele Andretta gewohnt souverän moderierte, konnte der Vorsitzende vom Bundestags-Innenausschuss, Sebastian Edathy, als Referent gewonnen werden. Als Experten standen der Staats- und Multimediarechtler Prof. Gerald Spindler von der Uni Göttingen und ein Experte für Netzwerksicherheit, Dr. Johannes Loxen von der Göttinger SerNet GmbH, zur Verfügung. Die Debatte, ob die Online-Durchsuchung überhaupt einen Eingriff in Artikel 13 Grundgesetz (das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) darstellt, wurde von Sebastian Edathy kurz angerissen. Jurist Spindler beendete diese Frage entschieden mit „Ja“. Schnell ging es mit der Diskussion in die Tiefe. Man war sich einig, dass der Staat bereits einen guten Schlüssel zu privaten Daten in der Hand hält: Nach richterlichem Beschluss darf jede Strafverfolgungsbehörde physisch in eine Wohnung eindringen, dort PCs beschlagnahmen und die gespeicherten Daten auswerten. Der Staat will aber unbemerkt und ohne juristische Gegenwehr – ähnlich wie bei der Telefonüberwachung – ermitteln können. Schlaue Kriminelle speichern ihre Daten ohnehin nicht auf ihrer heimischen Festplatte Dieses neue Verfahren stellt nach Ansicht Spindlers einen (derzeit noch) rechtswidrigen Grundrechtseingriff dar und führt – wenn ein in Deutschland verdächtiger Mensch z.B. Daten auf Festplatten im Ausland lagert – zu weiteren Folgeproblemen und vielleicht sogar zu internationalen Streitigkeiten.
Der Staat will über das Internet ins heimische Wohnzimmer – und jeder kann mit rein
Aus einem anderen Blickwinkel trat der Physiker und Informatik-Experte Loxen in die Debatte ein: Technisch sei es für den Staat ohnehin schwierig, neben Firewalls und wöchentlich aktualisierten Virenschutzprogrammen auch noch Verschlüsselungstechniken zu umgehen, die für jedermann erhältlich sind. Mathematikern ist es bislang nicht gelungen, die besten Verschlüsselungstechniken zu knacken. Der „Bundestrojaner“ ist somit ein stumpfes Schwert des Staates gegen alle, die was zu verbergen haben und dies konsequent tun. Man müsse als Staat, um Erfolg zu haben, eigentlich eine Art Dauerzugang zu allen PCs einrichten. Problem dabei: Ist eine Tür offen, schlüpfen auch andere hinein. Fraglich ist, ob der Staat für Schäden, die dabei durch Dritte verursacht werden, ernsthaft haften will und kann. Der Dauerzugang ist also auch kein Königsweg. Für Firewall-Programmierer, die nicht in Deutschland ansässig sind, wäre „Sicherheit vor dem Bundestrojaner“ zudem eine Art Zertifi zierung, die sich umsatzsteigernd auswirken würde. Wer also per Bundestrojaner auszuspionieren ist, sei entweder ehrlich oder doof, fasste Loxen zusammen. Er regte ferner an, sich darüber Gedanken zu machen, warum der Staat einerseits Steuergelder investiert, um Industrie und Wirtschaftsspionage zu bekämpfen, andererseits jedoch dabei mithelfen will, Speicherdaten angreifbar zu machen. Nach 80 Minuten war alles vorbei. Die mehr als 70 Gäste der Veranstaltung konnten sich zurück an den heimischen PC begeben, ohne Angst vor staatlicher Beobachtung beim Verfassen der Steuererklärung oder des Tagebuch-Eintrags haben zu müssen. Ein wenig ärgerlich mag für die Gäste gewesen sein, dass sich Sebastian Edathy nicht klar positionieren wollte, ob unsere Fraktion nicht doch irgendwann eine Änderung des Art. 13 Grundgesetz mitmacht: Er merkte lediglich an, nicht jeden Monat mit Schäuble über neue Grundrechtseingriffe streiten zu wollen. Kurz vor dem Erscheinen des Druck.punkts entschied sich die SPD-Bundestagsfraktion, das Instrument abzulehnen und Schäubles Vorschläge verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Die SPD Göttingen und ihr Arbeitskreis Internet hat ihren Anteil daran. (mk)
